Vorsorge
Die meisten Ehepaare und engen Verwandten gehen davon aus, dass im Fall einer Erkrankung mit einer Entscheidungsunfähigkeit des Partners/ Verwandten die Entscheidungen auf Grund der engen Verwandtschaft für den Erkrankten getroffen werden können. Das ist nicht so. Das Betreuungsrecht sieht vor, dass dazu eine Bevollmächtigung im Rahmen einer Vorsorgevollmacht erteilt werden muss. Wenn keine Vorsorge getroffen wurde, muss häufig bei einer Demenzerkrankung eine gerichtliche Betreuung eingerichtet werden, damit Entscheidungen, die der Erkrankte auf Grund seiner Erkrankung nicht mehr treffen kann, von einer anderen Person getroffen werden können.