Deutsche Alzheimer Gesellschaft
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Selbsthilfe Demenz0381 800 822 0

 
 

Vorsorge

 
Die meisten Ehepaare und engen Verwandten gehen davon aus, dass im Fall einer Erkrankung mit einer Entscheidungsunfähigkeit des Partners/ Verwandten die Entscheidungen auf Grund der engen Verwandtschaft für den Erkrankten getroffen werden können. Das ist nicht so. Das Betreuungsrecht sieht vor, dass dazu eine Bevollmächtigung im Rahmen einer Vorsorgevollmacht erteilt werden muss. Wenn keine Vorsorge getroffen wurde, muss häufig bei einer Demenzerkrankung eine gerichtliche Betreuung eingerichtet werden, damit Entscheidungen, die der Erkrankte auf Grund seiner Erkrankung nicht mehr treffen kann, von einer anderen Person getroffen werden können.



Weitere Informationen finden Sie unter www.deutsche-alzheimer.de oder in den folgenden Downloads.

 
Sprechzeiten
am 07. und 26. Juni 2012 jeweils von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr; Selbsthilfekontaktstelle Goerdeler Str. 50 in Rostock

Alzheimer Telefon
01803 - 171017*

0,09 *€ pro Minute
Sprechzeiten:
Mo-Do 9-18 Uhr
Fr 9-15 Uhr

Mitglied werden: Klicken Sie hier um eine Mitgliedschaft zu beantragen. Spenden: VR Bank, BLZ 14091464, Konto Nr. 58378


--